Anerkennen

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(Anerkennen)
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Anerkennen des anderen, der anderen, ist unmittelbar einsichtig als Voraussetzung für die Wahrnehmung einer Situation. Sie steht also im Zusammenhang mit Erkennen und Wissen, im Zusammenhang mit der Konstitution von Subjekt und Objekt - sowie mit all den Konsequenzen, die das für die "Aufteilung des Sinnlichen" hat. Was anerkennbar ist, ist eine Angelegenheit von Verhandlung und Teilhabe. Die Vorgängigkeit der Anerkennung vor jeder Szene, Begegnung, Äußerung oder Aufführung, das Anerkanntsein als ein Subjekt, das sprechen und handeln kann, ist allerdings eine umstrittene und komplizierte Angelegenheit.  
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Anerkennen des anderen, der anderen, ist unmittelbar einsichtig als Voraussetzung für die Wahrnehmung einer Situation. Es steht also im Zusammenhang mit Erkennen und Wissen, im Zusammenhang mit der Konstitution von Subjekt und Objekt - sowie mit all den Konsequenzen, die das für die "Aufteilung des Sinnlichen" hat. Was anerkennbar ist, ist eine Angelegenheit von Verhandlung und Teilhabe. Die Vorgängigkeit der Anerkennung vor jeder Szene, Begegnung, Äußerung oder Aufführung, das Anerkanntsein als ein Subjekt, das sprechen und handeln kann, ist allerdings eine umstrittene und komplizierte Angelegenheit.  
  
 
'''1. Anerkennung, der Andere, ein Theater.'''
 
'''1. Anerkennung, der Andere, ein Theater.'''

Version vom 22. Juni 2012, 06:44 Uhr

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